Über uns

Die Genossenschaftsgründung im Jahr 2019 hat eine Vorgeschichte in dem kleinen mittelalterlichen Angerdorf Börnicke bei Bernau, mit seiner langen und traditionsreichen Vergangenheit als Gutsdorf.

2014 gründete sich dort ein Verein, der einen landwirtschaftlichen Betrieb gründen wollte, um Produkte nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit und solidarischen Werten in Bio-Qualität zu erzeugen. Man war sich bereits vor der Vereinsgründung darüber einig, Ackerflächen gemeinschaftlich zu erwerben. Damit sollte der Versuch unternommen werden, der ständig wachsenden Landnahme von Großbetrieben als Anlegermodell für die industrielle Landwirtschaft um Börnicke herum entgegen zu wirken.

Mit dem Erwerb einer Ackerbrache am Dorfrand und der Eintragung als Landwirtschaftsbetrieb begann der Verein die ersten Projekte. Die Fläche wurde eingezäunt und Sattelschweine angeschafft, die die fast 1 ha große Fläche nach und nach umpflügten. Mit der Pflanzung einer breiten Feldhecke, 50 Obstbäumen, der Wiederherstellung eines Feldsolls und der Betreibung eines Hühnermobils mit 220 Legehennen begann die gemeinsame Arbeit. Ein Brunnen, Elektroanschluss und die Errichtung eines Wirtschaftsgebäudes folgten.

Auf einer gepachteten Weide zwischen Bernau und Börnicke, am Rand eines wertvollen Landschaftsraumes wurde mit einer Rinderhaltung begonnen. Der Verein sammelte so über die 7 Jahre Projektarbeit viele Erfahrungen über gemeinschaftliches Planen und Handeln.

Da sich inzwischen weitere nicht unerhebliche Landpachtungen anboten, wurde die Gründung einer Genossenschaft November 2019 vollzogen, deren Produktions-und Betriebsstruktur auf die Erzeugung und Vertreibung von Nahrungsmitteln für die Direktvermarktung in der Region ausgerichtet ist.

Die Mitgliedschaft in der Genossenschaft ist grundsätzlich für jeden möglich, dabei werden vorrangig Menschen aus der Region Bernau angesprochen. Die Mitgliedschaft eröffnet und sichert den Zugang zu den landwirtschaftlichen Produkten der Genossenschaft und trägt über die Anteilszeichnung zur Kapitalbildung bei.

Die Geschäftsführung erfolgt durch den Vorstand, die Angestelltenverhältnisse decken die landwirtschaftlichen Arbeits-  und Produktionsbereiche und die Vermarktung ab. Der Landwirtschaftsbetrieb „BürgerGut Börnicke“ wird sowohl finanziell, als auch hinsichtlich des Absatzes seiner Produkte durch die Genossen getragen. Im Sinne des Klimaschutzes wird ein energieintensiver Einsatz von Maschinen weitestgehend reduziert.

Das BürgerGut Börnicke bietet Angebote im Bereich der Umweltbildung an und bringt vielen Menschen eine naturverträgliche Landbewirtschaftung näher.

Das sind Wir

Ludwig Seeger

Ludwig Seeger

Vorstand, Landwirt & Initiator

Vivian DInse

Vivian DInse

Vorstand

Luise Pastrik

Luise Pastrik

Vorstand

Friedemann Seeger

Friedemann Seeger

Aufsichtsratsvorsitzender

Johanna Funk

Johanna Funk

Aufsichtsrat

Matthias Brasching

Matthias Brasching

Aufsichtsrat

Rainer Barbarino

Rainer Barbarino

Aufsichtsrat

Wie werde ich Mitglied der BürgerGut eG?

Satzung durchlesen und das Aufnahmeformular ausdrucken, ausfüllen und per Post im Original an BürgerGut Börnicke eG, Neuer Schulweg 3, 16321 Bernau, senden.

 

Was passiert, nachdem das Formular bei der BürgerGut Börnicke eG eingegangen ist?

Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme. Wir senden eine Kopie des unterschriebenen Aufnahmeformulars mit der Bitte um Überweisung der 50,- Euro Eintrittsgeldes und des/ der gezeichneten Geschäftsanteil/e per E-Mail.

 

Was sind meine Verpflichtungen als Genossin/Genosse?

Bis auf die Zahlung des Eintrittsgeldes und des/ der gezeichneten Geschäftsanteil/e gibt es keine Verpflichtungen.

 

Habe ich als Genossin/Genosse die Pflicht zu Nachschusszahlungen?

Nein!

Siehe Satzung: §5 Geschäftsanteil und Nachschusspflicht

6. Die Mitglieder sind nicht zur Leistung von Nachschüssen verpflichtet.
7. Durch Beschluss der Generalversammlung kann eine Beitragsordnung für laufende Beiträge, festgelegt werden. Die laufenden Beiträge werden für Leistungen gefordert, die von der Genossenschaft zur Verfügung gestellt werden.

 

Hafte ich als Genossin/Genosse mit meinem Vermögen?

Nein!

Du haftest nur mit den von Dir geleisteten Geschäftsanteilen, diese sind Betriebskapital und somit bei einer Insolvenz Teil der Insolvenzmasse.

 

Bekomme ich mein Geld wieder?

Die 50,- Euro Eintrittsgeld bleiben bei der Genossenschaft.

Die gezeichneten Geschäftsanteile können Mitglieder durch Kündigung zum Jahresende mit 24-monatiger Kündigungsfrist aus der Genossenschaft wieder herausnehmen. Die Kündigung und Auszahlung sind in der Satzung unter § 4 Kündigung und § 10 Auseinandersetzung / Mindestkapital geregelt.

 

Wie kann ich mich in die BürgerGut Börnicke eG einbringen?

Durch Deine Teilnahme an den Generalversammlungen, wo alle unabhängig von der Höhe der Geschäftsanteile eine Stimme haben.

Durch Mitarbeit in den Gremien wie Aufsichtsrat und Vorstand (jeder kann sich zur Wahl vorschlagen lassen).

Durch Mithilfe bei den Arbeitseinsätzen auf den Feldern.

Durch Zeichnung von weiteren Geschäftsanteilen, die uns die Möglichkeit zum Investieren geben.

Durch den Kauf unserer Produkte.

 

Welche Vorteile habe ich durch eine Mitgliedschaft?

Lebensqualität, wenn das für dich auch bedeutet zu wissen, wo deine Lebensmittel herkommen und wie sie produziert wurden. Wenn das für dich auch bedeutet,Teil einer Gemeinschaft zu werden, die gemeinsam gesunde Lebensmittel produzieren und dabei unsere Umwelt schützen möchte!

Mitsprache bei der Entwicklung und Gestaltung unseres Landwirtschaftsbetriebes.

Mitgestaltungsmöglichkeiten, auch ganz praktisch bei Arbeitseinsätzen.

Bevorzugung bei der Vergabe unserer Produkte gegenüber Nicht-Mitgliedern.